Hessen-IT Kongress am 6. Dezember 2007 in Frankfurt

Die Aktionslinie Hessen-IT des Hessischen Wirtschaftsministeriums führt den jährlichen Hessen-IT Kongress durch. Die diesjährige Veranstaltung präsentiert topaktuelle Informationen und innovative Trends aus der IT- und Kommunikationsbranche.
Als besonderes Highlight konnte Prof. Luigi Colani gewonnen werden, der sich
mit Ihnen auf die „Suche nach einer neuen Möglichkeit“ begibt und dabei
„Ideen und Erfindungen als Lebenselixier“ betrachtet.
Namhafte Experten stellen in den Themenforen spannende Entwicklungen vor: Neue Technologien und Dienste wären ohne Innovationen nicht denkbar,
der Mensch rückt im Web 2.0 wieder in den Mittelpunkt und auch im
Softwarebereich, im Mobile Computing oder im Gamesmarkt sind
Innovationen unerlässlich, um immer wieder kreative, überzeugende
und wettbewerbsfähige Lösungen und Dienste anbieten zu können.
Christian Schülke hält einen Vortrag über Sicherheitsaspekte in Business- und Social-Networks.
Der Hessen-IT Kongress findet am 6. Dezember 2007 im
Maritim Hotel in Frankfurt am Main statt. Mehr Informationen und die
Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.hessen-it.de/kongress.

Hessen-IT veranstaltet zum dritten Mal die Workshopreihe
In der Woche vom 22. bis 24.10.2007 findet in Wiesbaden zum dritten Mal die
Workshopreihe von Hessen-IT statt.
Christian Schülke wird diesmal einen Vortrag über Sicherheits-Diagnose-Tools
halten, der von praktischen Demonstrationen begeitet wird.

Online-Durchsuchung – Wie weit darf der Staat gehen? Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des IT-Ausschusses wird am 13.09.2007 das vieldiskutierte Thema der Online-Durchsuchung erörtert. Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilmer (Rechtsanwälte BDH) wird die rechtlichen Aspekte erörtern, Christian Schülke erläutert die technischen Grundlagen und Einschränkungen der Durchführung.

Im Rahmen des Hessentages in Butzbach referiert Christian Schülke vor der Landesseniorenvertretung zum Thema ‚Aktuelle Gefahren und Schutzmechanismenbei der Internetnutzung‘.

Nach geltender Rechtsprechung müssen geschäftliche E-Mails genauso wie Geschäftsbriefe bestimmte Informationen zum Unternehmen enthalten.
Wer welche Informationen angeben muß, finden Sie in einer Zusammenstellung der IHK Frankfurt.